Mediation

    Wenn nichts mehr geht – kommt Mediation!

    Was ist Mediation

    Mediation ist ein strukturiertes Verfahren

    Überall wo Menschen miteinander in Kontakt sind, kommt es regelmäßig auch zu Unstimmigkeiten darüber, wo die Grenzen des einen aufhören und die Grenzen des anderen überschritten werden. Wobei sich hinter dem Begriff „Grenzen“ unendlich viele Themen verbergen können. In manchen Fällen haben Betroffene oder Beteiligte viel versucht, um eine Einigung oder Schlichtung herbeizuführen, jedoch ohne oder mit nur kurzfristigem Erfolg.

    In solchen Fällen stellt die Mediation – als ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren – eine hoffnungsbringende Alternative. Bei der Mediation streben die betroffenen Parteien mithilfe einer neutralen Vermittlungsperson (Mediator/Mediatorin) freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts an.

    YouTube

    Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
    Mehr erfahren

    Video laden

    Anwendungsfelder

    In der Wahl der Themen, die Sie geklärt haben möchten, sind Sie völlig frei. Hier sind ein paar Möglichkeiten, in denen Mediation zum Tragen kommen kann.

    Wirtschaftsmediation

    Im inner- als auch im zwischenbetrieblichen Bereich, z.B. zwischen zwei Unternehmen, zwischen Gesellschaftern, zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung, zwischen Führungskraft und dem Team, zwischen Angestellten, zwischen Teams und vieles mehr.

    Mediation im öffentlichen Bereich / Umwelt-Mediation

    Umwelt-Mediation beschäftigt sich mit Konfliktfeldern im öffentlichen Raum, wie Städten, Gemeinden, Verbänden, Vereinen. Sie beinhalten darüber hinaus auch die Jagd-, Forst- und Landwirtschaft sowie den Natur- und Umweltschutz. Streitpunkte können sein: Baumaßnahmen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt und Lebensqualität haben, infrastrukturelle Probleme, Revierstreitigkeiten, Entsorgungs-Themen, uvm.

    Nachbarschaftsmediation

    in Fällen von Konflikten zwischen Nachbarn oder Nachbarschaften;

    Verbrauchermediation

    Zur Lösung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen (sofern allerdings – im Gegensatz zur Mediation – eine Teilnahmeverpflichtung für den Unternehmer besteht, spricht man in diesem Bereich von „Alternative Dispute Resolution“);

    Stadtteil- oder Gemeinwesenmedation

    In Fällen von Konflikten in einem Stadtteil oder einem anderen räumlich begrenzten Gefüge mit einer eigenen Identität;

    Familienmediation

    In Fällen von Trennung und Scheidung (Paarmediation),Erbschaft (vorwegnehmend zu Lebzeiten des Erblassers oder im Erbfall unter den Erben) sowie Mediation in anderen familiären Auseinandersetzungen;

    Referenzen

    „Die Einschätzung, sowohl der teilnehmenden Mitarbeiter, als auch der Personalleitung sowie der Geschäftsleitung, ist durchweg positiv: Die Mediation war „ein kurzer knackiger Impuls“, der bis heute nachwirkt und aufgrund des verbindlichen Charakters der Absprachen untereinander sicher noch auf weitere Sicht positive Auswirkungen auf die Zusammenarbeit innerhalb des (ex Konflikt-) Teams haben wird.“

    Christian W.
    Geschäftsführer / Managing Director Hitachi Automotive Systems Espelkamp GmbH

    „…Ich hätte nie gedacht, dass es möglich ist, mit den Kollegen und Kolleginnen des anderen Verbandes nach 25 Jahre Zoff, so viele Stunden gemeinsam in einem Raum verbringen zu können, geschweige denn zu bestimmten Themen zu arbeiten! 20 Stunden miteinander in solch einer respektvollen und wertschätzenden Atmosphäre zu verbringen… und jetzt sogar einen gemeinsamen Kontrakt zustande gebracht zu haben!…Das ist schon eine unglaubliche Leistung. Meine Anerkennung Frau Schramm.“

    Gisela W.
    Aufgabenbereichsleiterin, Stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin in Verband auf Landesebene

    „Mich hat Ihr Workshop restlos begeistert und ich, sowie unser gesamter Verband, wir möchten gerne zukünftig weiter mit Ihnen arbeiten! Das Thema Deeskalation und Kommunikation mit Menschen, die aggressiv oder gar gewalttätig sind, ist bei uns brandaktuell. Sie, mit ihrem Team, haben uns allen in wenigen Stunden die Augen geöffnet: Eskalationen gar nicht erst aufkommen zu lassen und wie wir in schwierigen Situationen schnell reagieren können, das haben wir nun verstanden. Von uns bekommen Sie hier fünf Sterne!“

    T. Winzer
    Geschäftsbereichsleiter Bundesverband für mittelständische Unternehmen in Deutschland

    „Als Startup Unternehmen sind wir in den letzten Jahren wohl schneller gewachsen, als unsere Organisationsstruktur und unsere Unternehmenskultur. Es gab immer öfter Konflikte untereinander und Aufgaben liefen oft schief. Nach einer intensiven Analyse arbeiteten wir gut 1 1/2 Jahre mit Teambuilding-Maßnahmen, Konfliktklärungen und Führungskräfte- und Unternehmer-Coachings an Strategien. Es war ein harter Lern-Prozess. Aber Frau Schramm verstand es immer wieder auf’s Neue uns mit Ihrer hartnäckigen und achtsamen Art zu motivieren und zu begeistern. Ein herzliches Dankeschön an die ganze Crew des Instituts Schramm. Heute wissen wir, wie wir unser Unternehmen sicher durch die Herausforderungen des Wachstumskurs steuern können. Sehr empfehlenswert!“

    S. Nöllex
    Geschäftsführer IT Sicherheit

    FAQ

    Warum sollte Mediation durchgeführt werden?

    Mediation hilft Geld zu sparen!
    Ein Konflikt z.B. im Unternehmen kostet nicht nur viel Zeit und Nerven, er hat auch Kosten zur Folge, z.B. durch hohe Krankenstände, Fluktuation oder Imageverlust. Das bedeutet, Konflikte belasten nicht nur Prozesse, Abläufe und das Miteinander (Betriebsklima) sondern auch die Psyche der Betroffenen. Die Menschen werden krank, fallen aus – oft sogar langfristig oder verlassen sogar das Unternehmen. Wichtiges Firmen-Know-how geht verloren und die restliche Belegschaft ächzt unter der zusätzlichen Arbeit.

    Mediation heilt!
    Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz (§5.3.6) explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben. Ist eine Gefährdung identifiziert gilt es Maßnahmen zu ergreifen um den Missstand abzustellen. Eine Maßnahme kann z.B. die Durchführung von Mediation oder einer Konfliktklärung sein, um Missstimmungen aufzulösen, Streit zu schlichten und psychische Belastungen oder gar Krankheiten einzudämmen.

    (Mittlerweile gibt es einige wissenschaftliche Untersuchungen, die die salutogene Wirkung von Mediation belegen. Siehe u.a. https://www.amazon.de/Mediation-mehr-Gesundheit-Arbeitsplatz-Gesundheitsthemen/dp/3658178612)

    Wie funktioniert Mediation?

    In Sachen Streitkultur kommt heute immer häufiger ein:e Mediator:in zum Einsatz. Gemeinsam mit den Konfliktparteien erarbeitet er/sie die Interessen und Bedürfnisse, die hinter dem Streit stecken. Oftmals kommt es durch dieses recht strukturierte Vorgehen zu interessanten Lösungen, mit denen alle Parteien zufrieden sind. Am Ende steht in der Regel ein schriftlicher Vertrag, den die Parteien miteinander schließen.

    Was sind die Ziele der Mediation?

    Neben dem eigentlichen Thema, warum es überhaupt eine Mediation geben soll, gibt es Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen:
    weg von Schuldverschreibungen, hin zur Berücksichtigung von Interessenlagen, die z.B. in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden
    Förderung der transparenten und direkten Kommunikation zwischen den Beteiligten
    Erlernen eines alternativen, konstruktiven Verhaltens in zukünftigen Konfliktfällen
    Eigenverantwortlichkeit der Parteien – die Lösung des Konflikts wird von den Parteien selbst entwickelt; der/die Mediator:in hat die Prozessverantwortung für die Gesprächs- bzw. Verhandlungsführung
    Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten
    Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens
    Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
    keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Massenmedien

    Was sind die Voraussetzungen für Mediation?

    Ergebnisoffenheit  und Verhandlungsbereitschaft der Beteiligten
    Wahrung der Allparteilichkeit des/der Mediator:in
    Freiwilligkeit der Teilnehmenden
    Kommunikationsbereitschaft der Parteien
    Kommunikationsfähigkeit der Parteien
    Ausgewogenes Kräfteverhältnis (kein Machtungleichgewicht)
    Vertraulichkeit aller Beteiligten
    Verschwiegenheitspflicht des/der Mediator:in (s. § 4 MediationsG)

    Was ist der Unterschied zu einer Konfliktklärung?

    Bei der Konfliktklärung geht es darum, gemeinsam die Vergangenheit zu verstehen, die Gegenwart zu klären und die Zukunft zu planen. Die Mediation dagegen betrachtet fokussiert den IST-Zustand und plant die Zukunft. In der Konfliktklärung geht es maßgeblich um die Konfliktbeilegung zur Verbesserung des zwischenmenschlichen Verhältnis der Parteien, damit ein weiteres Zusammenarbeiten / Zusammenleben der Parteien möglich wird. In der Mediation ist durchaus eine verbindliche Lösung des Konflikts mit anschließender Trennung der Parteien denkbar.
    Im Unterschied zur Mediation verstehen wir unter Konfliktklärungshilfe eine Methodik mit einem festen, vorher definierten Ende-Zeitpunkt.

    Die Grundhaltung in der Konfliktklärung ist:

    Klarheit vor Schönheit
    Der einzige Weg hinaus führt hindurch (die Vergangenheit wird so lange bearbeitet, bis alle Parteien Verstanden haben, welche Interessen und Bedürfnisse in dem Konflikt eine Rolle gespielt haben und evtl. noch immer spielen; dabei können durchaus verletzte Gefühle zur Sprache kommen)
    Verstehen ist der Schlüssel
    Wahrheit heilt
    Negative Gefühle verbinden, wenn sie akzeptiert und vertieft werden
    Ehrlicher Kontakt kommt vor Lösungssuche

    Wie lange dauert eine Mediation?

    Grundsatz der Mediation ist Ergebnisoffenheit. Die Dauer hängt also vom Umfang der zu treffenden Vereinbarungen und angestrebten Regelungen ab. Die Konfliktparteien können selbst bestimmen, wie viel Zeit sie sich maximal geben wollen. 

    Wer bezahlt eine Mediation und was kostet sie?

    Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten Mediator:in kann insbesondere bei hohen Streitwerten kostengünstiger sein, als die streitige Austragung vor Gericht mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Rechnet man in Firmen die Zeit, die Menschen damit verbringen, sich mit den Konflikten zu beschäftigen und betrachtet man die Kosten, die entstehen, wenn Menschen aufgrund der Belastung krank werden, nicht fakturieren können und wenn es durch die Überlastung der verbleibenden Belegschaft zu Minderleistungen kommt,  spricht auch hier alles für die, um ein vielfaches kostengünstigere Streitbeilegung.
    In manchen Themenfeldern und Branchen lohnt es sich auch, nach öffentlichen Fördergeldern für Mediationen zu fragen.

    Die Kosten der Mediation richten sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand und werden in der Regeln stundenweise abgerechnet. In einigen Fällen ist eine Co-Mediation sinnvoll. Hierfür werden zusätzliche Kosten vereinbart. Hinzukommen können eventuell anfallende Kosten für Reise und/oder Übernachtung – für entweder die Parteien selber oder für den/die Mediator:in / die Mediatoren.

    Bei Paarmediationen teilen sich oft die Parteien die Kosten. Bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz übernimmt regelmäßig der Arbeitgeber die Kosten, um die Leistungsfähigkeit aller Beteiligten wieder herzustellen.

    Was qualifiziert die Mediator:innen und Konfliktklärungshelfer:innen des Institut Schramm?

    Alle im Institut Schramm tätigen Mediator:innen und Konfliktklärungshelfer:innen erfüllen die seit dem 01.09.17 geltende und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erlassene Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) für zertifizierte Mediator:innen.
    Die beste Qualifizierung ist jedoch neben einer fundierten Ausbildung immer die Praxis!

    Unser Team verfügt über viel Expertise! Lassen Sie sich von uns Nachweise über durchgeführte Mediationen oder Konfliktklärungen aus den letzten Jahren nennen und Referenzen mit möglichen Kontaktdaten beibringen. Fragen Sie uns, wie wir in Ihrem Konfliktfall vorgehen würden und vereinbaren Sie ein persönliches Vorstellungsgespräch. Letztlich entscheidet regelmäßig Ihr Vertrauen und Zutrauen, für welche:n Mediator:in Sie sich entscheiden werden.

    Sind Sie unsicher, ob Ihr Konflikt sich für eine Mediation eignet?

    Ziehen Sie uns gern zur Rate: Es zählt zu unserer Verantwortung und Kompetenz, die Eignung für eine Mediation oder ein anderes alternatives Streitbeilegungsverfahren zu beurteilen.